Die Zusatzausbildung für Staplerfahrer
Beispiele für eine Zusatzausbildung Gabelstapler nach BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001 Seite 6):
- Zusatzausbildung Schubmaststapler
- Zusatzausbildung 4 Wege Seitenstapler
- Zusatzausbildung elektrischer Hochhubwagen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
- Zusatzausbildung Containerstapler
- Zusatzausbildung Mehrwegestapler
- Zusatzausbildung Seitenstapler
- Zusatzausbildung Ameise mit Fahrersitz oder Fahrerstand
Diese genannten Zusatzausbildungen können wir gerne bei Ihnen ausbilden. Kontaktieren SIe uns einfach!
Hier finden Sie eine Auswahl der nächstmöglichen Termine, gerne erstellen wir Ihnen zu Ihrem Wunschtermin ein unverbindliches Angebot.
Was benöitgen die Mitarbeiter für die Zusatzausbildung Gabelstapler der Stufe 2?
Die Teilnehmer benötigen nur:
- den allgemeinen Fahrausweis für Flurförderzeuge.
- Sicherheitsschuhe.
Was benötigt der Betrieb allgemein für die Zusatzausbildung der Stufe 2?
Im Betrieb sollte folgendes vorhanden sein:
- das jeweilige Flurförderzeug, auf dem ausgebildet werden soll.
- ein paar leere Gitterboxen.
- ein kleiner Schulungsraum für die theoretischen Inhalte.
Bei Firmenkunden mit mehr Teilnehmern sind individuelle Preise für die Zusatzausbildung möglich!
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Ist die Zusatzausbildung für Staplerfahrer wirklich verpflichtend?
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Kurs: Zusatzausbildung Staplerschein | Stufe 2.
Diese Schulung kann als Inhouse Schulung im eigenen Betrieb gebucht werden. |
Schulungsdauer: 1 Tag Intensivkurs. |
Inhouse Schulungen: 89 € pro Person* |
*zuzüglich Anfahrtskosten (einfacher Weg) bei Inhouseschulungen von 0,50€ pro Kilometer. |
Alle hier angebotenen Preise sind nach § 4 Nr. 21 UstG umsatzsteuerbefreit. |
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie täglich über die Zusatzausbildung für Gabelstapler. 0152 29668523 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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